Verlängerung der Schuldenerleichterung für Nationalgarde und Reservisten
Dieses Gesetz verlängert um vier zusätzliche Jahre den Zeitraum, in dem qualifizierte Mitglieder der Nationalgarde und Reservisten einfacher Konkurs nach Kapitel 7 (Schuldenliquidation) anmelden können. Durch die Befreiung vom üblichen Einkommenstest wird diesen Militärangehörigen, die nach dem 11. September 2001 im aktiven Dienst waren, wichtige finanzielle Unterstützung gewährt. Dies hilft ihnen, schneller aus der Verschuldung herauszukommen.
Wichtige Punkte
Erleichterte Schuldenbefreiung: Berechtigte Militärangehörige sind von der standardmäßigen Einkommensprüfung bei der Anmeldung von Privatinsolvenz (Kapitel 7) befreit.
Schutz verlängert: Die Dauer dieser besonderen finanziellen Schutzmaßnahme wird um vier weitere Jahre (von 15 auf 19 Jahre) verlängert.
Zielgruppe: Betrifft Mitglieder der Nationalgarde und Reservisten, die seit dem 11. September 2001 mindestens 90 Tage im aktiven Dienst waren.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3328
Sponsor: Sen. Durbin, Richard J. [D-IL]
Startdatum: 2023-11-15