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Reiche Universitäten müssen Studienkosten zahlen und Kreditrisiko teilen

Das Gesetz verpflichtet wohlhabende Universitäten (mit Stiftungsvermögen über 1 Milliarde USD), einen Prozentsatz der Studienkosten zu übernehmen. Es führt ein Risikoteilungssystem ein, bei dem Hochschulen einen Teil der Kosten tragen müssen, wenn ihre Absolventen mit Bundesdarlehen in Verzug geraten. Bürger erhalten zudem Zugang zu detaillierten Daten über Kosten, Absolventengehälter und Schuldenquoten, was die Wahl der Hochschule erleichtert.
Wichtige Punkte
Verpflichtende Kostenbeteiligung: Hochschulen mit Stiftungsvermögen über 1 Milliarde USD müssen je nach Vermögensgröße 25% bis 75% der Studienkosten jedes Vollzeitstudenten übernehmen.
Teilung des Kreditrisikos: Hochschulen müssen Strafzahlungen (zwischen 1% und 25% des Saldos) leisten, die auf der Basis von Bundesdarlehen berechnet werden, bei denen die Kreditnehmer in Verzug (Default) geraten sind.
Erhöhte Datentransparenz: Hochschulen müssen jährlich detaillierte Daten veröffentlichen, einschließlich der 4-Jahres-Abschlussquote, des mittleren Vollzeitgehalts der Absolventen (1, 3 und 5 Jahre nach Abschluss) und der durchschnittlichen Studienkreditschulden, aufgeschlüsselt nach Studienfach.
Berichterstattung über Kosten und Stiftungsvermögen: Universitäten müssen jährlich über die Gesamtkosten des Studiums, etwaige Erhöhungen sowie die Größe und das Wachstum ihrer Stiftungsvermögen (einschließlich Spenden und Anlagegewinnen) berichten.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3355
Sponsor: Sen. Scott, Rick [R-FL]
Startdatum: 2023-11-29