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Befreiung von Kombucha mit niedrigem Alkoholgehalt von der Bundesverbrauchsteuer.

Dieses Gesetz befreit Kombucha mit einem Alkoholgehalt von maximal 1,25 Volumenprozent von der Bundesverbrauchsteuer und den strengen Vorschriften für alkoholische Getränke. Diese Änderung senkt die Produktionskosten und den bürokratischen Aufwand für Hersteller. Dies kann potenziell zu niedrigeren Preisen und einer besseren Verfügbarkeit des Getränks für die Verbraucher führen.
Wichtige Punkte
Kombucha mit bis zu 1,25 % Alkohol wird nicht mehr als Wein oder Bier besteuert.
Hersteller von Kombucha mit niedrigem Alkoholgehalt sind von den komplexen Bundesvorschriften für die Herstellung alkoholischer Getränke befreit.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3365
Sponsor: Sen. Wyden, Ron [D-OR]
Startdatum: 2023-11-30