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Verbot neuer gasbetriebener halbautomatischer Waffen und Magazine mit hoher Kapazität

Dieses Gesetz verbietet die Einfuhr, den Verkauf, die Herstellung und den Besitz neu produzierter gasbetriebener halbautomatischer Schusswaffen und Munitionszuführungsvorrichtungen, die mehr als 10 Schuss fassen (mit Ausnahmen). Bürger, die diese Gegenstände vor Inkrafttreten des Gesetzes legal besaßen, dürfen sie behalten, aber zukünftige Übertragungen von Waffen sind auf unmittelbare Familienmitglieder beschränkt, und die Übertragung von Magazinen mit hoher Kapazität ist verboten.
Wichtige Punkte
Verbot der Einfuhr, des Verkaufs, der Herstellung und des Besitzes neu hergestellter gasbetriebener halbautomatischer Schusswaffen und von Vorrichtungen, die die Feuerrate erhöhen.
Magazine mit großer Kapazität (über 10 Schuss) dürfen nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr eingeführt, verkauft, hergestellt oder übertragen werden.
Legal erworbene Waffen und Magazine (vor Inkrafttreten) sind vom Verbot ausgenommen, ihre spätere Übertragung ist jedoch eingeschränkt (Waffen) oder untersagt (Magazine).
Ermöglichung der Nutzung von Byrne-Zuschüssen für Rückkaufprogramme, die eine Entschädigung für abgegebene verbotene Gegenstände bieten.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3369
Sponsor: Sen. Heinrich, Martin [D-NM]
Startdatum: 2023-11-30