Neue Aufsichtsstelle gegen Rassendiskriminierung bei Hochschulzulassungen.
Dieses Gesetz richtet einen Sonderinspektor im Bildungsministerium ein, um Rassendiskriminierung bei Zulassungs- und Finanzhilfebeschlüssen von Hochschulen zu untersuchen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle staatlich geförderten Einrichtungen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur Abschaffung rassenbasierter Präferenzen einhalten. Hochschulen, die gegen diese Regeln verstoßen, riskieren den Verlust aller Bundesmittel, was sich direkt auf die Studienbeihilfen auswirkt.
Wichtige Punkte
Ein neues Amt des Sonderinspektors wird eingerichtet, um Beschwerden von Studierenden und Bewerbern über Rassendiskriminierung an Hochschulen mit Bundesmitteln zu untersuchen.
Hochschulen, die rassenbasierte Diskriminierung bei Zulassungen oder Finanzhilfen betreiben, droht der Verlust aller Bundesmittel und Studienbeihilfen.
Die Maßnahme soll die strikte Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Rassenneutralität im Hochschulzulassungsverfahren gewährleisten.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3396
Sponsor: Sen. Vance, J. D. [R-OH]
Startdatum: 2023-12-05