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Hochschulsportler erhalten das Recht auf Gewerkschaftsgründung und Tarifverhandlungen.

Dieses Gesetz gewährt Hochschulsportlern das Recht, Gewerkschaften zu gründen und kollektiv über Arbeitsbedingungen, Vergütung und Sicherheit zu verhandeln. Es definiert Athleten, die finanzielle Unterstützung erhalten, als „Arbeitnehmer“ im Sinne des Arbeitsrechts für Tarifverhandlungen, wodurch sich das Machtverhältnis zu Universitäten ändert. Das Gesetz stellt sicher, dass diese neuen Rechte den steuerlichen Status von Stipendien oder die Berechtigung für staatliche Finanzhilfen nicht negativ beeinflussen.
Wichtige Punkte
Hochschulsportler, die finanzielle Unterstützung erhalten, erwerben das Recht, sich zu organisieren und Arbeitsbedingungen auszuhandeln.
Öffentliche und private Hochschulen müssen diese Athleten für Tarifverhandlungen als „Arbeitnehmer“ anerkennen.
Der Gesetzentwurf schützt ausdrücklich den aktuellen steuerlichen Status von Stipendien und die Berechtigung für staatliche Finanzhilfen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3415
Sponsor: Sen. Murphy, Christopher [D-CT]
Startdatum: 2023-12-06