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Höhere Entschädigung und Einschränkung der Enteignungsbefugnis des Bundes.

Dieses Gesetz soll den Schutz von Immobilieneigentümern verbessern, deren Land vom Bund für öffentliche Zwecke enteignet wird. Es schreibt vor, dass die Entschädigung 150 % des fairen Marktwertes der Immobilie betragen muss, was die finanzielle Sicherheit der Bürger erhöht. Darüber hinaus darf die Bundesregierung die Befugnis zur Enteignung nicht an private Unternehmen delegieren.
Wichtige Punkte
Eigentümer, deren Immobilien vom Bund enteignet werden, erhalten 150 % des fairen Marktwertes als Entschädigung.
Die Bundesregierung darf die Befugnis zur Enteignung nicht an private Unternehmen oder nichtstaatliche Stellen übertragen.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3429
Sponsor: Sen. Hawley, Josh [R-MO]
Startdatum: 2023-12-06