Adoptionsregeln: Diskriminierungsverbot basierend auf biologischem Geschlecht.
Das Gesetz ändert die Bundesprogramme für Pflegefamilien und Adoption, um Diskriminierung potenzieller Eltern aufgrund ihrer Ansichten zum biologischen Geschlecht eines Kindes zu verhindern. Agenturen, die Bundesmittel erhalten, dürfen Platzierungen nicht ablehnen, wenn Eltern das Kind gemäß seinem biologischen Geschlecht erziehen oder medizinische Behandlungen zur Geschlechtsangleichung ablehnen. Ziel ist es, den Kreis der Adoptiveltern zu erweitern, indem ideologische Hürden beseitigt werden.
Wichtige Punkte
Bundesfinanzierte Adoptions- und Pflegeagenturen dürfen Eltern nicht ablehnen, die ein Kind gemäß seinem biologischen Geschlecht erziehen möchten.
Eltern dürfen nicht diskriminiert werden, wenn sie medizinische oder psychologische Behandlungen ablehnen, die darauf abzielen, das Aussehen eines Kindes zu verändern oder eine Geschlechtswahrnehmung zu bestätigen, die nicht mit dem biologischen Geschlecht übereinstimmt.
Das Gesetz definiert „Geschlecht“ explizit als biologisches Geschlecht (männlich oder weiblich).
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3438
Sponsor: Sen. Cotton, Tom [R-AR]
Startdatum: 2023-12-07