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Zwangsentlassung bei sexueller Nötigung im Bundesdienst und bei Auftragnehmern.

Dieses Gesetz führt strenge Strafen für Bundesbedienstete und Auftragnehmer der Regierung ein, die wegen sexueller Nötigung oder Fehlverhaltens verurteilt wurden. Bundesangestellte, die wegen sexueller Nötigung verurteilt wurden, müssen zwingend aus dem öffentlichen Dienst entlassen werden. Personen, gegen die endgültige Entscheidungen wegen sexuellen Fehlverhaltens vorliegen, verlieren für fünf Jahre das Recht auf Gehaltserhöhungen, Prämien und Beförderungen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Bundesbedienstete, die während ihrer Anstellung wegen sexueller Nötigung verurteilt werden, müssen aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden.
Angestellte, die wegen sexuellen Fehlverhaltens oder Nötigung verurteilt wurden, erhalten für 5 Jahre keine Gehaltserhöhungen, Prämien oder Beförderungen.
Regierungsauftragnehmer müssen ähnliche Richtlinien einführen, einschließlich der obligatorischen Kündigung bei sexueller Nötigung.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3480
Sponsor: Sen. Ernst, Joni [R-IA]
Startdatum: 2023-12-13