Bessere Standortbestimmung für Anrufer der 988 Suizid- und Krisen-Hotline
Dieses Gesetz richtet einen Sachverständigenausschuss ein, der die technischen und rechtlichen Herausforderungen bei der Übermittlung genauer Standortdaten von Anrufern der 988 Suizid- und Krisen-Hotline untersuchen soll. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Krisenzentren und Rettungsdienste Personen in Not schnell und präzise lokalisieren können, was die Wirksamkeit der Hilfe verbessert und Leben retten kann. Der Ausschuss wird Empfehlungen zu technischen Standards und Datenschutzfragen abgeben.
Wichtige Punkte
Einrichtung eines Beratungsausschusses zur Entwicklung von Standards für die Übermittlung von Standortinformationen bei 988-Krisenanrufen.
Verbesserung der Notfallhilfe durch genauere Lokalisierung von Personen in psychischen Krisen.
Der Ausschuss wird auch die Auswirkungen auf den Datenschutz der Anrufer und die Implementierungskosten prüfen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3482
Sponsor: Sen. Barrasso, John [R-WY]
Startdatum: 2023-12-13