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Verdoppelung der Strafen für Vandalismus in der Nationalgalerie und Bundesgebäuden.

Dieses Gesetz verdoppelt die Höchststrafe für Sachbeschädigung in der National Gallery of Art und bestimmten anderen Bundesgebäuden und -geländen. Die Änderung zielt darauf ab, die rechtlichen Konsequenzen für Personen zu verschärfen, die öffentliche Kunst und Infrastruktur beschädigen. Bürger sollten sich bewusst sein, dass Vandalismus an diesen Orten nun mit einem deutlich höheren rechtlichen Risiko verbunden ist.
Wichtige Punkte
Die Höchststrafe für Sachbeschädigung in der National Gallery of Art und bestimmten Bundesgebäuden wird verdoppelt (von fünf auf zehn Einheiten).
Ziel ist die Verschärfung der rechtlichen Folgen für Personen, die öffentliches Eigentum zerstören, oft im Zusammenhang mit Protesten.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3483
Sponsor: Sen. Vance, J. D. [R-OH]
Startdatum: 2023-12-13