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Straßenblockaden: Neue Bundesstrafe von bis zu 5 Jahren Haft für Handelsbehinderung.

Dieses Gesetz führt eine neue Bundesstraftat ein, die sich gegen Personen richtet, die vorsätzlich öffentliche Straßen oder Autobahnen blockieren, um den Warenverkehr oder den Handel zu behindern. Bürger, die solche Aktionen durchführen, riskieren eine Geldstrafe und eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Ziel ist es, den freien Verkehrsfluss und den Handel zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Einführung einer Bundesstrafe (bis zu 5 Jahre Gefängnis) für die vorsätzliche Blockierung öffentlicher Straßen oder Autobahnen.
Die Straftat gilt für Handlungen, die darauf abzielen, den Handel und den Warentransport zu verzögern oder zu stören.
Erweitert das bestehende Bundesgesetz zur Handelsbehinderung, indem die Anforderung von Drohungen oder Gewalt im Zusammenhang mit Straßenblockaden entfällt.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3492
Sponsor: Sen. Tillis, Thomas [R-NC]
Startdatum: 2023-12-13