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Erweiterter Zugang zu ländlichen Wohnungsbaudarlehen für Kleinstädte

Das Gesetz erweitert die Verfügbarkeit von Bundesdarlehen für ländlichen Wohnraum, indem es die Bevölkerungsgrenze für berechtigte Gemeinden von 2.500 auf 10.000 Einwohner anhebt. Darüber hinaus können diese Darlehen nun zur Finanzierung des Baus von zusätzlichen Wohneinheiten (ADUs) auf demselben Grundstück verwendet werden. Dies soll den Kauf und Bau von Eigenheimen in kleineren Städten erleichtern.
Wichtige Punkte
Ländliche Wohnungsbaudarlehen stehen nun Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern zur Verfügung, was die Reichweite des Programms erheblich erweitert.
Die Darlehensfinanzierung umfasst nun ausdrücklich den Bau von zusätzlichen Wohneinheiten auf demselben Grundstück.
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Drucknummer: 118_S_3497
Sponsor: Sen. Braun, Mike [R-IN]
Startdatum: 2023-12-13