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Schutz der Privatsphäre von Hauskäufern: Ende unerwünschter Hypothekenangebote.

Dieses Gesetz schützt Ihre Privatsphäre bei der Beantragung eines Hauskredits, indem es die Weitergabe Ihrer Daten einschränkt. Kreditauskunfteien dürfen Ihren Kreditbericht nicht an andere Unternehmen verkaufen, die Sie nach Ihrem Erstantrag mit unaufgeforderten Angeboten überschwemmen. Dies führt zu einer deutlichen Reduzierung unerwünschter Anrufe und Post von konkurrierenden Kreditgebern während des Hauskaufprozesses.
Wichtige Punkte
Kreditauskunfteien dürfen Ihren Kreditbericht nicht an andere Unternehmen weitergeben, wenn die ursprüngliche Anfrage einen Wohnungsbaukredit betraf.
Dies begrenzt die Praxis des Verkaufs von Verbraucherdaten ('Trigger Leads') und reduziert die Anzahl unerwünschter Kreditangebote und Werbung, die Sie erhalten.
Ausnahmen gelten nur für Unternehmen, die bereits Ihren aktuellen Kredit betreuen, Ihre ausdrückliche Genehmigung haben oder eine Bank/Kreditgenossenschaft sind, bei der Sie bereits ein Konto führen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3502
Sponsor: Sen. Reed, Jack [D-RI]
Startdatum: 2023-12-13