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Bundesprojekte: Vorrang für heimische Pflanzen zur Schaffung von Lebensräumen.

Dieses Gesetz verpflichtet Bundesbehörden, bei Bau- und Wartungsprojekten auf Regierungsgelände vorrangig einheimische Pflanzenarten zu verwenden. Ziel ist die Stärkung lokaler Ökosysteme, die Unterstützung von Bestäubern und die Reduzierung des Wasserverbrauchs und der Bodenerosion. Obwohl Rasenflächen ausgenommen sind, wird die Bepflanzung ungenutzter Rasenbereiche mit einheimischen Pflanzen gefördert, was die lokale Umwelt verbessert.
Wichtige Punkte
Bei Landschaftsgestaltungsarbeiten auf Bundesgelände müssen einheimische Pflanzen bevorzugt werden, sofern dies kosten- und liefertechnisch machbar ist.
Vorteile sind die Schaffung von Lebensräumen für Wildtiere, geringerer Wasserverbrauch und verbesserte Kontrolle des Oberflächenabflusses auf Bundesliegenschaften.
Die Anforderungen müssen in Verträge mit Auftragnehmern aufgenommen werden, und die Behörden müssen ihre Designstandards aktualisieren.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3510
Sponsor: Sen. Heinrich, Martin [D-NM]
Startdatum: 2023-12-13