Arbeitsplatzsicherheit für Bundesangestellte, deren Ehepartner versetzt werden.
Dieses Gesetz schützt Bundesangestellte, deren Ehepartner (Militär oder Auswärtiger Dienst) dienstlich versetzt werden, vor Arbeitsplatzverlust. Behörden müssen Optionen wie vollständige Telearbeit, Versetzung an den neuen Standort oder langfristigen unbezahlten Urlaub anbieten. Ziel ist es, die finanzielle Stabilität und die berufliche Kontinuität dieser Familien zu gewährleisten, die häufig umziehen müssen.
Wichtige Punkte
Bundesangestellte, deren Ehepartner versetzt werden, können von ihrer Behörde die Beibehaltung ihres Arbeitsplatzes am neuen Standort verlangen.
Die Behörde muss innerhalb von 30 Tagen eine Option anbieten: vollständige Telearbeit, Versetzung auf eine gleichwertige Stelle im neuen Pendelbereich oder Versetzung auf eine Remote-Stelle.
Ist dies nicht möglich, hat der Mitarbeiter Anspruch auf einen langen unbezahlten Urlaub (mindestens 36 Monate), wobei die Stelle neu besetzt werden kann.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3530
Sponsor: Sen. Murkowski, Lisa [R-AK]
Startdatum: 2023-12-14