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Mehr Bewusstsein für Antidiskriminierungsrechte an Hochschulen und neue Berichtspflichten.

Das Gesetz stärkt das Bewusstsein der Studierenden für ihre Rechte gemäß Titel VI des Civil Rights Act (Verbot der Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder nationaler Herkunft) durch obligatorische Informationskampagnen und sichtbare Links zur Beschwerdeeinreichung auf den Websites der Hochschulen. Dies schafft mehr Transparenz und erleichtert es Studierenden, Diskriminierung zu melden. Darüber hinaus müssen Hochschulen jährlich die Anzahl und Art der Beschwerden an die Bundesregierung melden, was die Aufsicht über die Einhaltung der Bürgerrechte im Hochschulwesen verbessert.
Wichtige Punkte
Hochschulen müssen auf ihren Startseiten einen prominenten Link zum Bundesamt für Bürgerrechte (OCR) anzeigen, wo Beschwerden wegen Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder nationaler Herkunft eingereicht werden können.
Hochschulen sind verpflichtet, jährlich Informationsmaterialien über Antidiskriminierungsrechte (Titel VI) an Orten mit hohem Publikumsverkehr (z. B. Studentenzentren und Webseiten für studentische Dienste) auszuhängen und digital zu veröffentlichen.
Hochschulen, die Bundesmittel erhalten, müssen dem Generalinspektor des Bildungsministeriums jährlich die Anzahl und den Inhalt der eingegangenen Diskriminierungsbeschwerden sowie die ergriffenen Maßnahmen melden.
Das Amt für Bürgerrechte (OCR) darf Beschwerden nicht schließen oder abweisen, nur weil sie von einer anderen Bundes-, Landes- oder lokalen Behörde oder durch interne Verfahren der Hochschule gelöst wurden, was den Studierenden einen zusätzlichen Rechtsweg sichert.
Der stellvertretende Sekretär für Bürgerrechte muss dem Kongress monatlich über die Anzahl der eingegangenen Beschwerden, die Pläne zu deren Bearbeitung und die Dauer der offenen Fälle Bericht erstatten.
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Startdatum: 2024-01-11