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Begrenzung von Patentklagen bei Generika und Biosimilars zur Förderung des Wettbewerbs.

Das Gesetz beschränkt die Anzahl der Patente, die in Klagen gegen Hersteller von Generika und Biosimilars geltend gemacht werden können, auf nur ein Patent pro Patentgruppe. Ziel ist es, sogenannte 'Patentdickichte' aufzulösen, die den Markteintritt günstigerer Medikamente verzögern. Dies soll Bürgern schnelleren Zugang zu erschwinglicheren Arzneimitteln ermöglichen und die Gesundheitskosten senken.
Wichtige Punkte
Beschränkung der Klageführung: In Patentverletzungsklagen gegen Generika- oder Biosimilar-Hersteller darf nur ein Patent pro zusammengehöriger Patentgruppe geltend gemacht werden.
Abbau von Patentdickichten: Die Maßnahme soll verhindern, dass Unternehmen den Wettbewerb durch eine Vielzahl eng verwandter Patente blockieren.
Vorteil für Verbraucher: Erwartet wird eine Beschleunigung der Verfügbarkeit kostengünstigerer Medikamente auf dem Markt.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3583
Sponsor: Sen. Welch, Peter [D-VT]
Startdatum: 2024-01-11