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Obligatorische Abschiebung nach Visumentzug aus Sicherheitsgründen

Das Gesetz schreibt die sofortige Einleitung eines Abschiebungsverfahrens für jede Person vor, deren Visum aus Sicherheitsgründen oder ähnlichen Gründen widerrufen wurde. Dies beseitigt das Ermessen des Ministers für Innere Sicherheit in solchen Fällen und macht das Verfahren zur öffentlichen Sicherheit zwingend. Es wird auch die Möglichkeit eines gerichtlichen Einspruchs gegen diese obligatorischen Abschiebungsverfahren ausgeschlossen.
Wichtige Punkte
Verpflichtet den Minister für Innere Sicherheit, sofort ein Abschiebungsverfahren für Ausländer einzuleiten, deren Visa aus Sicherheitsgründen widerrufen wurden.
Die Einleitung des Abschiebungsverfahrens wird in diesen spezifischen Fällen obligatorisch, wodurch das Ermessen der Behörden entfällt.
Es besteht keine Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung (keine Berufung vor Gericht) dieser obligatorischen Abschiebungsverfahren.
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Drucknummer: 118_S_3587
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Startdatum: 2024-01-11