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Verbot Unbefugter Privater Paramilitärischer Aktivitäten: Mehr Sicherheit und Bürgerrechte

Das Gesetz führt ein bundesweites Verbot unbefugter privater paramilitärischer Aktivitäten ein, die öffentlich patrouillieren, Kampftraining durchführen oder versuchen, staatliche Operationen zu stören. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen und die Bürgerrechte vor bewaffneten Gruppen zu schützen, die außerhalb staatlicher Kontrolle agieren. Bürger, die durch solche Aktivitäten geschädigt werden, erhalten das Recht, zivilrechtliche Klagen auf Schadensersatz einzureichen.
Wichtige Punkte
Verbot: Das Gesetz verbietet privaten paramilitärischen Organisationen (3 oder mehr bewaffnete Personen unter Befehlsstruktur), öffentlich zu patrouillieren oder in Techniken zu trainieren, die Verletzungen oder Tod verursachen können.
Schutz der Verfassung: Verboten sind auch Handlungen, die darauf abzielen, Regierungsoperationen zu stören, Bürger bei der Ausübung ihrer Rechte einzuschüchtern oder sich als Polizeibeamte auszugeben.
Strafen: Verstöße werden mit Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu 1 Jahr geahndet (bis zu 5 Jahre bei Körperverletzung oder lebenslanger Haft bei Todesfolge).
Ausnahmen: Ausgenommen sind die Streitkräfte, die Nationalgarde, historische Nachstellungen, Veteranenorganisationen und autorisierte militärische/Sicherheitstrainings.
Zivilrechtliche Ansprüche: Der Generalstaatsanwalt und geschädigte Personen können zivilrechtliche Klagen auf Unterlassung und Schadensersatz einreichen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3589
Sponsor: Sen. Markey, Edward J. [D-MA]
Startdatum: 2024-01-16