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Neue Regeln für Zusammenarbeit: Arbeitnehmerorganisationen ohne NLRB-Aufsicht.

Das Gesetz schafft eine neue Art von Arbeitnehmerorganisation (EIO), die Arbeitgeber gründen und unterstützen können, um Löhne, Leistungen und Arbeitsbedingungen zu besprechen. Diese Organisationen sind keine traditionellen Gewerkschaften und unterliegen nicht der Aufsicht der Bundesarbeitsbehörde (NLRB), was die Regeln für den Dialog am Arbeitsplatz grundlegend ändert. Bürger erhalten einen neuen, formalen Kommunikationskanal mit der Geschäftsleitung, jedoch ohne die Befugnis zu exklusiven Tarifverhandlungen.
Wichtige Punkte
Ermöglicht Arbeitgebern die legale Gründung und Unterstützung interner Arbeitnehmerbeteiligungsorganisationen (EIOs) zur Erörterung von Arbeitsbedingungen, einschließlich Vergütung und Sozialleistungen, ohne den Vorwurf unlauterer Arbeitspraktiken.
EIOs dürfen keine exklusiven Tarifverhandlungen führen und verhindern nicht die Gründung einer traditionellen Gewerkschaft durch Mitarbeiter.
In Großunternehmen (über 3.000 Mitarbeiter) kann ein EIO-Vertreter als nicht stimmberechtigtes Mitglied im Vorstand oder im Personalausschuss sitzen und Zugang zu relevanten Informationen erhalten.
Die Nationale Arbeitsbeziehungsbehörde (NLRB) verliert ihre Zuständigkeit für die Durchsetzung oder Entscheidung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit diesen neuen EIOs.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3600
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2024-01-17