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Klarstellung: Steuerbefreiungen sind keine Bundeshilfe für gemeinnützige Organisationen.

Dieses Gesetz stellt klar, dass die Befreiung von der Bundeseinkommensteuer für Wohltätigkeitsorganisationen, gemeinnützige Organisationen und Altersvorsorgepläne nicht als „Finanzhilfe des Bundes“ gilt. Ziel ist es, diese Organisationen vor zusätzlichen Bundesvorschriften zu schützen, die normalerweise für Empfänger direkter staatlicher Zuschüsse gelten. Dies könnte zu weniger bürokratischem Aufwand für Organisationen führen, die Bürger unterstützen.
Wichtige Punkte
Steuerbefreiungen für gemeinnützige Organisationen und Altersvorsorgepläne gelten rechtlich nicht als finanzielle Unterstützung des Bundes.
Dies begrenzt die Möglichkeit, diesen Gruppen zusätzliche Bundesvorschriften aufzuerlegen, die an den Erhalt von Subventionen gebunden sind.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3604
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2024-01-17