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Steueränderungen: Abtreibungskosten nicht mehr als medizinische Ausgaben absetzbar.

Dieses Gesetz ändert das Steuerrecht, sodass Kosten für Abtreibungen nicht mehr als abzugsfähige medizinische Ausgaben berücksichtigt werden können. Dies führt dazu, dass Bürger, die diese Kosten tragen, ihr zu versteuerndes Einkommen nicht mindern können, was potenziell ihre Steuerlast erhöht. Ausnahmen gelten nur bei Lebensgefahr der Frau oder bei Schwangerschaften infolge von Vergewaltigung oder Inzest.
Wichtige Punkte
Kosten für Abtreibungen (mit Ausnahmen) können nicht mehr von der Steuer als medizinische Ausgaben abgesetzt werden.
Der Abzug bleibt zulässig, wenn die Abtreibung zur Rettung des Lebens der Frau notwendig ist oder wenn die Schwangerschaft auf Vergewaltigung oder Inzest zurückzuführen ist.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3607
Sponsor: Sen. Lee, Mike [R-UT]
Startdatum: 2024-01-17