Marihuana in Sozialwohnungen: Keine Diskriminierung bei staatlich legalem Gebrauch.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Personen in staatlich geförderten Wohnungen vor Diskriminierung aufgrund des Marihuanakonsums zu schützen, sofern dieser dem jeweiligen Landesrecht entspricht. Wohnungsämter dürfen die Aufnahme nicht verweigern oder Mieter nicht kündigen, wenn deren Marihuana-Aktivitäten im Bundesstaat legal sind. Es werden jedoch Rauchverbotszonen für Marihuana eingeführt, die den bestehenden Beschränkungen für Tabak entsprechen.
Wichtige Punkte
Schutz vor Ablehnung: Wohnungsämter dürfen Personen, die Marihuana in Übereinstimmung mit dem Landesrecht konsumieren, die Aufnahme in staatlich geförderte Wohnungen nicht verweigern.
Keine Kündigung bei legalem Gebrauch: Der landesrechtskonforme Gebrauch, Besitz, Verkauf oder die Herstellung von Marihuana gilt nicht als 'kriminelle Aktivität', die eine Kündigung rechtfertigt.
Raucheinschränkungen: Der zuständige Minister muss Vorschriften erlassen, die das Rauchen von Marihuana in geförderten Wohnungen in denselben Bereichen einschränken, in denen auch das Rauchen von Tabak verboten ist.
Stärkung der Mieterrechte: Das Gesetz stärkt die Rechte der Mieter in Bundesstaaten, die Marihuana legalisiert haben, indem es den Konflikt zwischen Landes- und Bundeswohnungsbestimmungen beseitigt.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3671
Sponsor: Sen. Booker, Cory A. [D-NJ]
Startdatum: 2024-01-25