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Verbot von zellkultiviertem Fleisch in Schulessen und Schulfrühstück

Dieses Gesetz verbietet die Verwendung von zellkultiviertem (im Labor gezüchtetem) Fleisch in Mahlzeiten, die im Rahmen der staatlichen Schulspeisungs- und Schulfrühstücksprogramme bereitgestellt werden. Dies stellt sicher, dass alle staatlich finanzierten Schulmahlzeiten weiterhin traditionell gewonnenes Fleisch verwenden. Die Änderung wirkt sich direkt auf die Zutaten aus, die in Schulkantinen zur Verfügung stehen.
Wichtige Punkte
Zellkultiviertes Fleisch darf nicht im nationalen Schulspeisungsprogramm verwendet werden.
Das Verbot gilt auch für das Frühstück, das im Rahmen des Kinderernährungsgesetzes serviert wird.
Die Art der Proteinquellen, die Schulen für subventionierte Mahlzeiten kaufen dürfen, wird eingeschränkt.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3674
Sponsor: Sen. Rounds, Mike [R-SD]
Startdatum: 2024-01-25