Klare Etiketten: Pflichtkennzeichnung für Imitations- und Zellkulturfleisch.
Das Gesetz führt neue, verbindliche Kennzeichnungsregeln für Lebensmittel ein, damit Verbraucher traditionelles Fleisch/Geflügel leicht von Imitationen und zellkultivierten Produkten unterscheiden können. Imitationsprodukte, die keine tierischen Bestandteile enthalten, müssen deutlich als "Imitation" gekennzeichnet sein oder einen klaren Hinweis auf die nicht-tierische Herkunft tragen. Im Labor gezüchtete Produkte müssen auffällig als "zellkultiviert" oder "im Labor gezüchtet" auf dem Etikett ausgewiesen werden, was die Kaufentscheidung erleichtert.
Wichtige Punkte
Verpflichtung zur deutlichen Kennzeichnung von Fleisch- und Geflügelimitaten (z. B. pflanzliche Alternativen) mit dem Wort "Imitation" oder einem Hinweis auf das Fehlen tierischer Inhaltsstoffe.
Einführung der Anforderung, dass zellkultiviertes Fleisch und Geflügel die Begriffe "zellkultiviert" oder "im Labor gezüchtet" auffällig auf dem Etikett tragen müssen.
Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen und Verbrauchern fundierte Kaufentscheidungen über die Herkunft ihrer Lebensmittel zu ermöglichen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3693
Sponsor: Sen. Marshall, Roger [R-KS]
Startdatum: 2024-01-30