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Steuererleichterung für Brandopfer: Entschädigungen von der Einkommensteuer befreit.

Dieses Gesetz befreit bestimmte Entschädigungszahlungen, die Einzelpersonen aufgrund von bundesweit erklärten Waldbrandkatastrophen erhalten, von der Bundeseinkommensteuer. Das bedeutet, dass Gelder, die zur Deckung von Verlusten und Ausgaben (einschließlich Lebenshaltungskosten, Lohnausfall und Personenschäden) gezahlt werden, nicht versteuert werden müssen. Die Regelung gilt für Zahlungen, die in den Steuerjahren ab 2020 bis Ende 2025 eingehen, sofern die Verluste nicht bereits durch eine Versicherung gedeckt sind.
Wichtige Punkte
Entschädigungszahlungen für Verluste aus qualifizierten Waldbrandkatastrophen (nach dem 31. Dezember 2014 erklärt) sind von der Besteuerung ausgenommen.
Die Befreiung umfasst Entschädigungen für zusätzliche Lebenshaltungskosten, Lohnausfall (außer vom Arbeitgeber gezahlte Löhne), Personenschäden, Tod oder emotionalen Stress.
Empfänger dürfen keine Abzüge oder Gutschriften für Ausgaben geltend machen, die durch die steuerbefreite Zahlung gedeckt wurden (Verhinderung doppelter Vorteile).
Die Steuererleichterung gilt nur für Zahlungen, die in den Steuerjahren ab dem 1. Januar 2020 und vor dem 1. Januar 2026 eingehen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3711
Sponsor: Sen. Padilla, Alex [D-CA]
Startdatum: 2024-01-31