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Wahlrecht für Investoren: Ende der Zwangsschlichtung bei Finanzstreitigkeiten.

Dieses Gesetz stellt das Recht von Anlegern wieder her, Finanzunternehmen und Wertpapieremittenten vor Gericht zu verklagen, anstatt zur privaten Schlichtung gezwungen zu werden. Bürger, die durch Betrug oder Fehlberatung Geld verlieren, können nun frei wählen, ob sie ihre Streitigkeiten vor Gericht oder durch Schlichtung lösen möchten. Die Änderung erklärt auch obligatorische Schlichtungsklauseln in den meisten bestehenden Verträgen für ungültig.
Wichtige Punkte
Brokern, Anlageberatern und Händlern ist es untersagt, Verträge zu verwenden, die eine obligatorische Schlichtung für zukünftige Kundenstreitigkeiten vorschreiben.
Anleger erhalten das volle Recht zurück, Ansprüche vor Gericht geltend zu machen, einschließlich der Teilnahme an Sammelklagen gegen Finanzunternehmen.
Emittenten von Wertpapieren dürfen keine obligatorische Schlichtung in Streitigkeiten mit Aktionären vorschreiben, wenn ihre Wertpapiere an der Börse notiert werden sollen.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3715
Sponsor: Sen. Merkley, Jeff [D-OR]
Startdatum: 2024-01-31