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Stärkerer Schutz für Hauskäufer bei Ratenzahlungsverträgen: Neue Regeln.

Das Gesetz führt obligatorische Schutzmaßnahmen für Personen ein, die Häuser über Ratenzahlungsverträge (Land Installment Contracts) kaufen, bei denen der Verkäufer den Eigentumstitel bis zur vollständigen Zahlung behält. Die wichtigste Änderung ist die Pflicht für Verkäufer, diese Verträge in den Grundbüchern einzutragen, was Käufer vor Ansprüchen anderer Gläubiger schützt. Bei Zahlungsverzug darf der Verkäufer die Immobilie nicht einfach einziehen, sondern muss ein standardisiertes Zwangsvollstreckungsverfahren durchführen, um das investierte Kapital des Käufers besser zu schützen.
Wichtige Punkte
Obligatorische Vertragsregistrierung: Verkäufer müssen den Ratenzahlungsvertrag innerhalb von 5 Tagen beim zuständigen Grundbuchamt eintragen lassen, um die Interessen des Käufers zu sichern.
Folgen bei Nicht-Registrierung: Wenn der Verkäufer den Vertrag nicht registriert, kann der Käufer ihn widerrufen und eine Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen erhalten.
Schutz des Eigenkapitals: Bei Zahlungsverzug darf der Verkäufer die Immobilie nicht einfach verfallen lassen. Er muss das staatliche Zwangsvollstreckungsrecht anwenden, was das vom Käufer investierte Kapital schützt.
Umsetzung durch die Bundesstaaten: Die Bundesstaaten haben zwei Jahre Zeit, diese Anforderungen umzusetzen. Andernfalls wird das Bundesamt für Verbraucherfinanzschutz (CFPB) eigene Regeln erlassen.
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Startdatum: 2024-02-01