Strengere Aufsicht über gewinnorientierte Hochschulen und besserer Studentenschutz
Dieses Gesetz richtet einen behördenübergreifenden Ausschuss ein, um gewinnorientierte Hochschulen, die staatliche Finanzhilfen erhalten, besser zu überwachen. Ziel ist es, die Rechenschaftspflicht dieser Einrichtungen zu erhöhen, Betrug zu verhindern und die Bildungsqualität zu sichern. Bürger erhalten dadurch leichteren Zugang zu wichtigen Informationen über Beschwerden und die Leistung der Schulen, was einen besseren Schutz vor irreführenden Praktiken bietet.
Wichtige Punkte
Einrichtung eines Ausschusses mit 10 Bundesbehörden (einschließlich Bildungsministerium, FTC, IRS) zur Koordinierung von Ermittlungen und Durchsetzungsmaßnahmen gegen gewinnorientierte Schulen.
Schaffung eines zentralen Systems (Hotline, Website) zur einfachen Einreichung von Beschwerden von Studenten über gewinnorientierte Einrichtungen.
Verpflichtende jährliche Veröffentlichung einer 'Warnliste für gewinnorientierte Hochschulen', die Schulen nennt, die wegen Betrugs verklagt wurden oder deren staatliche Förderfähigkeit ausgesetzt wurde.
Anforderung an die Schulen, detaillierte Daten zu veröffentlichen, einschließlich Kennzahlen zur Studentenverschuldung, Abschlussquoten und Ausgaben für Marketing im Vergleich zum Unterricht.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3727
Sponsor: Sen. Durbin, Richard J. [D-IL]
Startdatum: 2024-02-01