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Strengere Strafen für Grenzspionage und Zerstörung von Grenzsicherheitsanlagen.

Dieses Gesetz führt neue, harte Gefängnisstrafen (bis zu 10 oder 20 Jahre) für Personen ein, die absichtlich Grenzkontrollen behindern. Dies betrifft hauptsächlich Personen, die Kriminellen Informationen über den Standort von Grenzschutzbeamten übermitteln oder physische und elektronische Grenzbarrieren zerstören. Ziel ist die Bekämpfung der organisierten Kriminalität an der Grenze.
Wichtige Punkte
Neues Verbrechen: „Illegales Ausspähen“ – wissentliches Weitergeben von Informationen über Grenzschutzaktivitäten zur Förderung von Schmuggel- oder Migrationsverbrechen.
Hohe Strafen (bis zu 10 Jahren Haft) für die Zerstörung von Zäunen, Kameras, Sensoren oder anderen Grenzkontrollvorrichtungen.
Die Strafen für den Einsatz von Schusswaffen bei der Schleusung von Personen werden erheblich verschärft (bis zu 20 Jahre Haft).
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_374
Sponsor: Sen. Ernst, Joni [R-IA]
Startdatum: 2023-02-09