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Ausweitung der obligatorischen Arbeitsvermittlungsdienste für alle Arbeitslosen.

Dieses Gesetz weitet die obligatorische Teilnahme an Arbeitsvermittlungsdiensten und Eignungsprüfungen auf alle Empfänger regulärer Arbeitslosenunterstützung aus. Dies bedeutet, dass jeder Arbeitslose, der Leistungen erhält, an Programmen teilnehmen muss, die eine schnelle Rückkehr in den Arbeitsmarkt fördern sollen. Ziel ist es, umfassendere Unterstützung bei der Suche nach einer stabilen Beschäftigung zu bieten.
Wichtige Punkte
Alle Empfänger regulärer Arbeitslosenunterstützung müssen nun an Programmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen.
Diese Programme umfassen Qualifikationsbewertungen und Berufsberatung, um die Wiederaufnahme einer Beschäftigung zu beschleunigen, was eine neue Anforderung für eine breitere Gruppe von Leistungsempfängern darstellt.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3745
Sponsor: Sen. Coons, Christopher A. [D-DE]
Startdatum: 2024-02-07