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Behinderte Kandidaten dürfen kandidieren ohne Verlust von Sozialleistungen.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, finanzielle Hürden für Menschen mit Behinderungen, die ein Wahlamt anstreben, zu beseitigen. Die Arbeit, die während einer Wahlkampagne geleistet wird, und jegliche Vergütung dafür werden bei der Feststellung der Anspruchsberechtigung für staatliche Behindertenleistungen (wie SSI oder SSDI) nicht berücksichtigt. Dies ermöglicht es Bürgern, die auf Behindertenunterstützung angewiesen sind, für öffentliche Ämter zu kandidieren, ohne den Verlust ihrer wesentlichen Leistungen zu riskieren.
Wichtige Punkte
Wahlkampfarbeit (auf Bundes-, Landes- oder lokaler Ebene) hat keinen Einfluss auf die Höhe oder den Anspruch auf staatliche Behindertenleistungen.
Personen, die Leistungen wegen Behinderung erhalten (SSDI oder SSI), können nun kandidieren, ohne den Verlust ihrer finanziellen Unterstützung befürchten zu müssen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3747
Sponsor: Sen. Casey, Robert P., Jr. [D-PA]
Startdatum: 2024-02-07