Küstenwache: Schutz für Opfer sexueller Übergriffe durch sichere Meldung.
Dieses Gesetz führt eine „Safe-to-Report“-Richtlinie für alle Mitglieder der Küstenwache und Kadetten ein. Ziel ist es, Opfer sexueller Übergriffe oder Belästigung davor zu schützen, für geringfügiges Fehlverhalten (z. B. kleinere Regelverstöße) bestraft zu werden, das während oder in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Übergriff stattfand. Dies soll die Meldung schwerer Verbrechen erleichtern, ohne dass Opfer sekundäre Disziplinarmaßnahmen befürchten müssen.
Wichtige Punkte
Etabliert eine Richtlinie, die es Opfern sexueller Übergriffe in der Küstenwache ermöglicht, Vorfälle zu melden, ohne Bestrafung für geringfügiges, damit verbundenes Fehlverhalten befürchten zu müssen.
Gilt für alle Angehörigen der Küstenwache, einschließlich Reservisten und Kadetten der Akademie.
Die Richtlinie deckt nur geringfügige Vergehen ab, die direkt mit dem gemeldeten Vorfall zusammenhängen und keine erschwerenden Umstände aufweisen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3776
Sponsor: Sen. Blumenthal, Richard [D-CT]
Startdatum: 2024-02-08