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Budgetierung für Katastrophen: Ende der automatischen Ausnahmen von Bundesausgabenobergrenzen.

Dieses Gesetz ändert die Art und Weise, wie die Bundesregierung Katastrophenhilfe finanziert. Ab dem Haushaltsjahr 2025 werden Mittel für Katastrophenhilfe nicht mehr automatisch von den jährlichen Budgetobergrenzen ausgenommen, was eine vorausschauende Planung dieser Ausgaben erzwingt. Darüber hinaus wird die Genehmigung dringender Notausgaben außerhalb des Budgets erheblich erschwert, da eine Zweidrittelmehrheit im Senat erforderlich ist.
Wichtige Punkte
Mittel für Katastrophenhilfe müssen in die regulären jährlichen Ausgabenobergrenzen des Bundes einbezogen werden, anstatt als Ausnahme hinzugefügt zu werden.
Die Genehmigung plötzlicher, ungeplanter Notausgaben erfordert eine höhere Zustimmungsquote im Senat (Zweidrittelmehrheit), was schnelle Reaktionen auf unvorhergesehene Krisen erschweren könnte.
Eine Überprüfung der Notausgaben der letzten Jahre soll Empfehlungen liefern, um die Vorhersage und die Kostenteilung zwischen Bund und Ländern bei Katastrophen zu verbessern.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3777
Sponsor: Sen. Romney, Mitt [R-UT]
Startdatum: 2024-02-08