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Erweiterung der Trinkwasserhilfen für kleine Gemeinden und private Brunnenbesitzer.

Dieses Gesetz ändert die Förderkriterien für Bundeszuschüsse an Bundesstaaten zur Bekämpfung von Trinkwasserverunreinigungen. Die Änderungen erleichtern kleinen, finanziell schwachen Gemeinden sowie erstmals auch Besitzern privater Brunnen, die nicht an öffentliche Systeme angeschlossen sind, den Zugang zu finanzieller Unterstützung. Ziel ist es, mehr Bürgern sicheres Trinkwasser zu gewährleisten, insbesondere jenen, die die Kosten für die Sanierung nicht selbst tragen können.
Wichtige Punkte
Die Bundeshilfe zur Beseitigung von Wasserverunreinigungen wird auf kleine Gemeinden (unter 10.000 Einwohnern) und als benachteiligt eingestufte Gemeinden ausgeweitet.
Besitzer privater Trinkwasserbrunnen, die nicht an öffentliche Wasserversorgungssysteme angeschlossen sind, können nun von staatlichen Hilfsprogrammen profitieren.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3778
Sponsor: Sen. Shaheen, Jeanne [D-NH]
Startdatum: 2024-02-08