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Verbot von Wettbewerbsverboten: Mehr Freiheit beim Jobwechsel für Arbeitnehmer.

Dieses Gesetz erklärt bestehende Wettbewerbsverbote für ungültig und verbietet Arbeitgebern, neue Vereinbarungen dieser Art mit den meisten Arbeitnehmern abzuschließen. Dies erhöht die berufliche Mobilität erheblich, da Arbeitnehmer nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sofort ähnliche Tätigkeiten bei der Konkurrenz aufnehmen können. Die Regelungen gelten hauptsächlich für nicht-ausgenommene Arbeitnehmer, jedoch nicht für Führungskräfte oder hochqualifizierte Fachkräfte.
Wichtige Punkte
Alle bestehenden Wettbewerbsverbote für betroffene Arbeitnehmer werden ungültig und dürfen nicht durchgesetzt werden.
Arbeitgeber dürfen keine neuen Wettbewerbsverbote mit nicht-ausgenommenen Mitarbeitern abschließen, verlängern oder erneuern.
Verstöße gegen dieses Verbot führen zu Strafen für Arbeitgeber und können Schadensersatzansprüche der Arbeitnehmer nach sich ziehen.
Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Unternehmensinformationen bleibt weiterhin erlaubt.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_379
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2023-02-09