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Steuerabzugsgleichheit für Mahlzeiten von Mitarbeitern in der Fischereiindustrie.

Dieses Gesetz ändert die Steuervorschriften für Mahlzeiten in der Fischereiindustrie. Unternehmen können nun 100% der Kosten für Mahlzeiten abziehen, die Mitarbeitern auf Fischereifahrzeugen oder in Verarbeitungsanlagen in abgelegenen, nördlichen US-Gebieten zur Verfügung gestellt werden, anstelle der bisherigen 50%-Grenze. Dies bietet potenziell Steuerersparnisse für Unternehmen, was die Arbeitsplatzstabilität in diesen spezifischen, oft schwierigen Arbeitsumgebungen unterstützen kann. Die Änderungen gelten rückwirkend ab dem Steuerjahr 2020.
Wichtige Punkte
Steueränderungen: Fischereiunternehmen können 100% der Kosten für Mitarbeitermählzeiten abziehen, anstatt der bisherigen 50%-Grenze.
Dies gilt für Mahlzeiten, die auf Fischereifahrzeugen und in Verarbeitungsanlagen nördlich des 50. Breitengrades außerhalb großer Ballungszentren bereitgestellt werden.
Die neuen Regeln gelten rückwirkend für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3795
Sponsor: Sen. Murkowski, Lisa [R-AK]
Startdatum: 2024-02-09