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Verbot von Gebühren für elektronische Zahlungen an Gesundheitsdienstleister

Dieses Gesetz verbietet Krankenversicherungen, Ärzten und Krankenhäusern Gebühren für elektronische Überweisungen und Zahlungsberatungsdienste in Rechnung zu stellen. Diese Änderung, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Verwaltungskosten im Gesundheitswesen senken und die finanzielle Abwicklung für Leistungserbringer vereinfachen. Für Bürger bedeutet dies potenziell eine Entlastung des Gesundheitssystems von unnötigen Kosten.
Wichtige Punkte
Krankenversicherungen dürfen keine Gebühren, Abzüge oder sonstige Zahlungen für elektronische Überweisungen an Gesundheitsdienstleister erheben.
Das Verbot gilt für alle elektronischen Geldtransfers und damit verbundenen Transaktionen ab dem 1. Januar 2025.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3805
Sponsor: Sen. Cassidy, Bill [R-LA]
Startdatum: 2024-02-27