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Elektronische Patientenakten für Auswärtigen Dienst: Bessere Versorgung und Sicherheit

Dieses Gesetz verpflichtet das Außenministerium, bis Ende 2027 ein vollständig elektronisches Patientenaktensystem für alle Mitarbeiter des Auswärtigen Dienstes einzuführen. Diese Änderung ist entscheidend für die Sicherheit und Gesundheit von Diplomaten, die an abgelegenen und schwierigen Orten tätig sind, da sie die Risiken beseitigt, die mit der Abhängigkeit von Papierakten verbunden sind. Medizinisches Personal erhält sofortigen Zugriff auf aktuelle Gesundheitsinformationen, was bei kritischen Vorfällen und bei der psychischen Fernbetreuung unerlässlich ist.
Wichtige Punkte
Verpflichtung zur Einführung elektronischer Patientenakten für das gesamte Personal des Auswärtigen Dienstes bis zum 31. Dezember 2027.
Verbesserte Sicherheit und Gesundheitsversorgung: sofortiger Zugriff auf die Krankengeschichte in Krisensituationen, insbesondere an abgelegenen Standorten.
Abschaffung von Papierakten: Das Personal muss seine medizinischen Unterlagen nicht mehr zwischen den Dienstorten transportieren.
Erhöhte Datensicherheit: Das System muss angemessene Schutzmaßnahmen zum Schutz der persönlichen Privatsphäre enthalten.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3809
Sponsor: Sen. Risch, James E. [R-ID]
Startdatum: 2024-02-27