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Finanzhilfen und Darlehen für Waldbesitzer zur Bekämpfung von Borkenkäferbefall.

Das Gesetz führt neue Finanzhilfeprogramme und Notfalldarlehen für private Waldbesitzer und Forstbetriebe ein, die von Borkenkäferbefall betroffen sind. Waldbesitzer können bis zu 85 % der Kosten für Bekämpfungsmaßnahmen erstattet bekommen, sofern ihr Land in einem als Dürre-Katastrophengebiet ausgewiesenen Bezirk liegt. Ziel ist die rasche Wiederherstellung der Waldgesundheit und die Unterstützung lokaler Forstunternehmen.
Wichtige Punkte
Private Waldbesitzer können Zahlungen von bis zu 85 % der Kosten für Borkenkäfer-Bekämpfungsmaßnahmen (z. B. Abholzung, Insektizidbehandlung) erhalten.
Forstbetriebe haben Anspruch auf Zahlungen von bis zu 50 % ihrer Einzelkosten, die bei den Bekämpfungsmaßnahmen anfallen.
Notfalldarlehen stehen Waldbesitzern zur Verfügung und decken mindestens 75 % der geschätzten Gesamtkosten der notwendigen Maßnahmen ab.
Die Berechtigung setzt voraus, dass sich das Land in einem Bezirk befindet, der aufgrund jüngster Dürre als primäres Naturkatastrophengebiet ausgewiesen wurde.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3838
Sponsor: Sen. Hyde-Smith, Cindy [R-MS]
Startdatum: 2024-02-29