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Handelsverbot für Wertpapiere von Naturvermögensgesellschaften an US-Börsen.

Dieses Gesetz verbietet US-Börsen, Wertpapiere von sogenannten „Naturvermögensgesellschaften“ (NACs) zu notieren und zu handeln. NACs sind Unternehmen, die definierte Landflächen zum Zweck des Naturschutzes, der Wiederherstellung oder der nachhaltigen Nutzung ökologischer Ressourcen verwalten. Ziel ist es, die Finanzierung dieser Unternehmen über den öffentlichen Aktienmarkt zu unterbinden.
Wichtige Punkte
US-Wertpapierbörsen dürfen keine Aktien von Unternehmen handeln, deren Hauptzweck die Verwaltung und Monetarisierung des ökologischen Wertes von Land ist (Ökosystemleistungen).
Bürger können nicht über traditionelle Börsen in diese spezifischen Naturschutz- und Ökosystem-Unternehmen investieren.
Die Änderung soll die Nutzung öffentlicher Finanzmärkte für den Handel mit Rechten an natürlichen Ressourcen einschränken.
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Drucknummer: 118_S_3840
Sponsor: Sen. Lummis, Cynthia M. [R-WY]
Startdatum: 2024-02-29