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Einfrieren der Löhne für H-2A Landarbeiter bis Ende 2025.

Dieses Gesetz friert den Mindestlohnsatz (Adverse Effect Wage Rate) für H-2A Landarbeiter auf dem Stand vom 31. Dezember 2023 ein. Dieser Satz bleibt bis zum 31. Dezember 2025 in Kraft. Für Bürger bedeutet dies eine Stabilisierung der Arbeitskosten in der Landwirtschaft, was sich auf die Lebensmittelpreise auswirken kann, aber auch die Löhne der Saisonarbeiter für zwei Jahre unverändert lässt.
Wichtige Punkte
Die Mindestlöhne für H-2A Landarbeiter werden auf dem Niveau von Ende 2023 eingefroren.
Das Einfrieren der Lohnsätze gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Bei Mitarbeitern, die mehrere Aufgaben erfüllen, wird der erforderliche Lohn durch die Bewertung ihrer Hauptaufgaben bestimmt.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3848
Sponsor: Sen. Tillis, Thomas [R-NC]
Startdatum: 2024-02-29