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Verbraucherschutz: Recht auf Ablehnung eines Elektrofahrzeugs bei Mietwagen ohne Gebühren.

Das Gesetz verlangt, dass Mietwagenfirmen Kunden nicht zur Anmietung eines Elektrofahrzeugs (EV) zwingen können, wenn sie dieses nicht ausdrücklich gewählt haben. Sollten bei Abholung nur EVs verfügbar sein und der Kunde hat nicht zugestimmt, kann er den Vertrag kostenlos kündigen. Dies schützt die Wahlfreiheit der Kunden bezüglich des Fahrzeugtyps.
Wichtige Punkte
Mietwagenfirmen dürfen Elektrofahrzeuge nur vermieten, wenn der Kunde dem ausdrücklich zugestimmt hat ("Opt-in").
Kunden, die kein EV gewählt haben, können den Mietvertrag kostenlos kündigen, wenn bei Abholung nur EVs verfügbar sind.
Vermieter müssen Kunden spätestens 12 Stunden im Voraus benachrichtigen, wenn wahrscheinlich nur EVs zur Verfügung stehen, sofern die Buchung früher als 24 Stunden vor Abholung erfolgte.
Verstöße können zu Zivilklagen von geschädigten Personen auf Schadensersatz und Anwaltskosten führen.
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Drucknummer: S 3865
Sponsor: Sen. Cotton, Tom [R-AR]
Startdatum: 2024-03-05