Mehr Mittel und Flexibilität für die Weiterbildung von Arbeitnehmern.
Dieses Gesetz erhöht den Mindestprozentsatz der Bundesmittel, die für die Schulung bereits beschäftigter Arbeitnehmer und für Übergangsarbeitsprogramme für Personen mit Beschäftigungshindernissen vorgesehen sind. Ziel ist es, die Qualifikationen der Arbeitnehmer zu verbessern und die Beschäftigungschancen für benachteiligte Gruppen zu erhöhen. Zudem wird den lokalen Arbeitsverwaltungen mehr Flexibilität bei der Verwaltung von Berufszentren eingeräumt, unter der Bedingung strenger Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten.
Wichtige Punkte
Erhöhung der Mittelzuweisung für die Schulung von Bestandsarbeitnehmern (von 20 % auf 30 %) und für Übergangsarbeitsprogramme (von 10 % auf 15 %).
Größere Flexibilität für lokale Arbeitsausschüsse bei der Verwaltung von Berufszentren, was den Zugang zu Dienstleistungen verbessern kann.
Einführung einer Berichtspflicht über die Ergebnisse der Schulungen zur Steigerung der Transparenz und Rechenschaftspflicht.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3877
Sponsor: Sen. Peters, Gary C. [D-MI]
Startdatum: 2024-03-06