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Bezahlte Freistellung für die Stimmabgabe bei Bundeswahlen

Dieses Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern mindestens zwei aufeinanderfolgende Stunden bezahlten Urlaub für die Stimmabgabe bei Bundeswahlen zu gewähren. Arbeitgeber mit 25 oder mehr Mitarbeitern müssen dies ermöglichen, um die Teilnahme der Bürger an Wahlen zu erleichtern, ohne dass ihnen dadurch finanzielle Nachteile entstehen. Der Arbeitgeber kann die genaue Zeit der Freistellung festlegen.
Wichtige Punkte
Anspruch auf mindestens 2 aufeinanderfolgende Stunden bezahlten Urlaubs zur Stimmabgabe bei Bundeswahlen.
Arbeitgeber (mit 25+ Mitarbeitern) dürfen die genaue Zeit der Freistellung bestimmen, auch während der Frühwahlzeiten.
Die Inanspruchnahme dieser Freistellung führt nicht zum Verlust von Arbeitnehmerleistungen.
Bei Verstößen drohen Arbeitgebern zivilrechtliche Strafen von bis zu 10.000 USD pro Verstoß.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3901
Sponsor: Sen. Hirono, Mazie K. [D-HI]
Startdatum: 2024-03-11