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Sanktionsdurchsetzung: 5% der Beschlagnahmten Vermögenswerte zur Kostendeckung

Dieses Gesetz erlaubt der Regierungsbehörde (OFAC), die für die Durchsetzung von Sanktionen zuständig ist, 5% des Wertes beschlagnahmter ausländischer Vermögenswerte einzubehalten. Diese Gelder sind speziell dafür vorgesehen, die Betriebskosten der Sanktionsdurchsetzung zu decken. Ziel ist es, den Prozess der Sanktionsdurchsetzung unabhängiger von allgemeinen Steuergeldern zu finanzieren.
Wichtige Punkte
Die OFAC-Behörde darf 5% der beschlagnahmten ausländischen Vermögenswerte auf ihr Programmkonto einzahlen.
Diese Mittel werden ausschließlich zur Deckung der Kosten für die Durchsetzung der von den Vereinigten Staaten verhängten Sanktionen verwendet.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3913
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2024-03-12