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Zivilklagen für Opfer von Straftaten in sogenannten Sanctuary Jurisdictions.

Das Gesetz schafft einen neuen Rechtsweg für Opfer schwerer Straftaten, die von Nicht-Staatsbürgern begangen wurden, um Bundesstaaten oder lokale Regierungen zu verklagen, die sich weigerten, bundesstaatlichen Haftanordnungen nachzukommen. Ziel ist es, sogenannte "Sanctuary Jurisdictions" zur vollständigen Zusammenarbeit mit dem Heimatschutzministerium (DHS) bei der Inhaftierung von Nicht-Staatsbürgern zu zwingen. Lokale Regierungen verzichten auf ihre Immunität in diesen Fällen, wenn sie bestimmte Bundesmittel annehmen.
Wichtige Punkte
Opfer von Mord, Vergewaltigung oder anderen schweren Straftaten können Schadensersatz von lokalen Behörden fordern, wenn der Täter von deren Sanctuary-Politik profitiert hat.
Lokale Behörden, die DHS-Haftanordnungen befolgen, erhalten Rechtsschutz; die Haftung für Klagen wird von der Bundesregierung übernommen.
Die Annahme bestimmter Bundesmittel (z. B. für öffentliche Arbeiten oder Gemeindeentwicklung) erfordert den Verzicht auf die Immunität bei zivilrechtlichen Klagen im Zusammenhang mit der Sanctuary-Politik.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3927
Sponsor: Sen. Tillis, Thomas [R-NC]
Startdatum: 2024-03-12