Obligatorische Haft für Ausländer, denen Diebstahl vorgeworfen wird, und neue Befugnisse der Bundesstaaten.
Dieses Gesetz schreibt vor, dass Bundesbehörden Nicht-Staatsbürger in Gewahrsam nehmen müssen, denen Diebstahl, Einbruch oder Ladendiebstahl vorgeworfen wird. Es gibt den Generalstaatsanwälten der Bundesstaaten auch die Befugnis, die Bundesregierung zu verklagen, wenn sie der Ansicht sind, dass Entscheidungen über die Inhaftierung oder Freilassung von Nicht-Staatsbürgern ihrem Bundesstaat oder seinen Einwohnern schaden. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit durch eine strengere Durchsetzung der Einwanderungsgesetze gegen mutmaßliche Straftäter zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden müssen Nicht-Staatsbürger, denen Diebstahl oder Einbruch vorgeworfen wird, in Gewahrsam nehmen und festhalten.
Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten erhalten das Recht, das Heimatschutzministerium (DHS) zu verklagen, um die Einhaltung der föderalen Haft- und Abschiebungsbestimmungen durchzusetzen.
Die Änderungen zielen darauf ab, die Praxis der Freilassung von mutmaßlichen Straftätern während des Wartens auf das Einwanderungsverfahren zu beenden.
Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3933
Sponsor: Sen. Britt, Katie Boyd [R-AL]
Startdatum: 2024-03-12