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Verkürzung der Standardarbeitswoche auf 32 Stunden bei Lohnschutz.

Dieses Gesetz reduziert die Standardarbeitswoche von 40 auf 32 Stunden. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer Überstundenzuschläge erhalten müssen, wenn sie mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Ein wichtiger Schutzmechanismus ist, dass Arbeitgeber das Gesamtgehalt oder die Sozialleistungen der Mitarbeiter aufgrund dieser Umstellung nicht kürzen dürfen.
Wichtige Punkte
Die Schwelle für obligatorische Überstundenvergütung wird von 40 auf 32 Stunden pro Woche gesenkt.
Arbeit, die 32 Stunden pro Woche überschreitet, muss mindestens mit dem 1,5-fachen des regulären Satzes vergütet werden.
Neue tägliche Überstundenregeln: 1,5-fache Vergütung für 8 bis 12 Stunden und doppelter Satz für Arbeit über 12 Stunden pro Tag.
Die Einführung der 32-Stunden-Woche erfolgt für bestimmte Arbeitnehmer schrittweise über drei Jahre, wobei das bestehende Gehalt geschützt ist.
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Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3947
Sponsor: Sen. Sanders, Bernard [I-VT]
Startdatum: 2024-03-14